Wichtige Infos zum Stellenantritt
Als F¨¹hrungskraft haben Sie innerhalb der ETH Z¨¹rich hat daf¨¹r Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gesch¨¹tzt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden ¨¹ber wesentliche Punkte bez¨¹glich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen ?berblick ¨¹ber Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Brosch¨¹re (PDF, 939 KB)vertical_align_bottom.
Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) begr¨¹sst Sie herzlich an der ETH Z¨¹rich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Sicherheitsgrundlagen an der ETH Z¨¹rich und zum Verhalten im Notfall. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Unterlagen sorgf?ltig durchzulesen, um sich optimal auf Ihre Anstellung an der ETH Z¨¹rich vorzubereiten.
Mit dem Schulungsmodul ?Sicherheit an der ETH Z¨¹rich? vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Z¨¹rich.
Die Alarmorganisation wurde per Anfang 2023 von SGU zu Facility Services verschoben.
Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Verletzungen, Unf?lle und Erkrankungen an der ETH zu vermeiden. Sei es im Labor, in der Werkstatt, w?hrend Studierendenpraktika und Exkursionen, im Betriebsraum oder im B¨¹ro: Arbeitssicherheit ist immer Teamarbeit, d.h. Vorgesetzte, Mitarbeitende, Dozierende, Studierende, Lernende und SGU arbeiten hier eng zusammen.
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen in der Arbeitssicherheit f¨¹r F¨¹hrungskr?fte (an der ETH konkret jede*r Werkstattleiter*in, Institutsleiter*in, Abteilungsleiter*in, Stabsleiter*in, et al .):
- Sie treffen zum Schutz der Gesundheit der Studierenden und Mitarbeitenden Massnahmen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verh?ltnissen des Betriebs angemessen sind.
- Sie beurteilen die Arbeitsbedingungen (Gef?hrdungsbeurteilung, Risikobeurteilung )
- Sie veranlassen wiederkehrende Pr¨¹fungen, legen Pr¨¹ffristen fest und bestimmen Pr¨¹fende mit geeigneter Qualifikation
- Sie f¨¹hren Unterweisungen durch
- Sie kontrollieren die Einhaltung von Weisungen in Bezug auf Arbeitssicherheit
- Sie stellen Pers?nliche Schutzausr¨¹stung (PSA) zur Verf¨¹gung
- Sie ziehen Experten*innen der Arbeitssicherheit (ASA) bei
SGU unterst¨¹tzt und ber?t Lehre, Forschung und Verwaltung bei allen Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Kontaktieren Sie SGU, wann immer Sie eine Frage dazu haben, sei es zum Umgang mit einer Substanz, zu einem Versuchsaufbau, zur Abkl?rung gesetzlicher Vorgaben, zu Ihrer Schutzausr¨¹stung, etc. Sie k?nnen uns auch gerne kontaktieren, wenn Sie bei einem Thema unsicher sind: Braucht es f¨¹r so eine T?tigkeit eine beh?rdliche Bewilligung, ist Holzstaub tats?chlich gef?hrlich?
AGU:
- ber?t bei Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverh¨¹tung, bei Planung, Ausf¨¹hrung, Unterhalt und Betrieb von Arbeitsst?tten sowie bei den dabei angewandten Verfahrens-/Arbeitsabl?ufen
- ermittelt im Rahmen von Audits, Begehungen und Checks die Risiken am Arbeitsplatz und ber?t bei der Beseitigung von dabei festgestellten sicherheitstechnischen M?ngeln
- wirkt mit bei der Bewertung von Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz (z. B. Bel¨¹ftung, Gefahrstoffe, biologisches Material/Organismen) und zieht bei Bedarf externe Experten bei
- bietet Kurse zu diversen Themen der Arbeitssicherheit an
- hilft bei der Auswahl geeigneter Pers?nlicher Schutzausr¨¹stung (PSA)
- untersucht und wertet Arbeitsunf?lle aus und erarbeitet Massnahmen zu deren Vermeidung
- ist Ihre Schnittstelle zu den Beh?rden
Weiterf¨¹hrende Informationen
- Alleinarbeitchevron_right
- Arbeiten in der H?hechevron_right
- Biosicherheitchevron_right
- Bet?ubungsmittelchevron_right
- Kennzeichnungsmaterialchevron_right
- Laborsicherheitchevron_right
- Laserchevron_right
- Maschienensicherheitchevron_right
- Medizintechnikchevron_right
- Pers?nliche Schutzausr¨¹stungchevron_right
- Strahlenschutzchevron_right
- Werkstattsicherheitchevron_right
Zu den Aufgaben des Betrieblichen Umweltschutzes geh?rt die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere in Bezug auf Gew?sserschutz, Luftreinhaltung und Sonderabfallvermeidung/-entsorgung. Die Bereiche Industrie-/Chemieabwasser, Prozess-/Chemieabluft, Sonderabfall, Lagerung gef?hrlicher Stoffe, L?schwasserr¨¹ckhaltung und G¨¹terumschlagplatzabsicherung geh?ren dabei zu den Kernaufgaben. Der Betriebliche Umweltschutz unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige rechtliche Grundlagen sind: Umweltschutzgesetz, St?rfallverordnung, Gew?sserschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Verordnung ¨¹ber die Vermeidung und Entsorgung von Abf?llen (VVEA) und Verordnung ¨¹ber den Verkehr mit Abf?llen (VeVa). Inhaltlich bedeutet dies z.B., dass Sonderabf?lle auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abf?lle geringgehalten werden sollen oder dass grunds?tzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen sollen. Dazu tragen alle ETH-Angeh?rigen ? konkret Professoren*innen, Werkstattleitende, Institutsleitende, Abteilungsleitende, Stabsleitende, Mitarbeitende, Lernende und Studierende ? ihren Teil bei.
Kontakt:
Chemieabwasser und Gew?sserschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der F¨¹hrungskr?fte (an der ETH konkret alle Professoren*innen, Werkstattleitenden, Institutsleitenden, Abteilungsleitenden, Stabsleitenden usw.) hinsichtlich Gew?sserschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die DownloadEntsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)vertical_align_bottom
- Sie f¨¹hren Unterweisungen gem?ss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch oder lassen diese von einer*m qualifizierten Mitarbeitenden durchf¨¹hren
- Sie kontrollieren die Einhaltung dieser Weisung
- Sie veranlassen die Umsetzung allf?lliger technischer und/oder organisatorischer Massnahmen
Kontakt:
Sonderabfall
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der F¨¹hrungskr?fte (an der ETH konkret alle Professoren*innen, Werkstattleitenden, Institutsleitenden, Abteilungsleitenden, Stabsleitenden usw.) hinsichtlich Sonderabfallentsorgung sind die folgenden:
- Sie kennen die DownloadEntsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB)vertical_align_bottom der ETH
- Sie f¨¹hren Unterweisungen gem?ss der Entsorgungsrichtlinie durch oder lassen diese von einer*m qualifizierten Mitarbeitenden durchf¨¹hren
- Sie kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben gem?ss Entsorgungsrichtlinie
- Sie achten darauf, dass Sonderabf?lle, wenn immer m?glich vermieden werden und sorgen daf¨¹r, dass schadstoffarme Produkte verwendet werden
- Sie pr¨¹fen die zu verwendenden Mengen und kontrollieren, dass nicht mehr als n?tig eingekauft wird
- Sie sind sich bewusst, dass die Verantwortung f¨¹r Sonderabf?lle bis zur endg¨¹ltigen Entsorgung bei der vorgesetzten Person liegt
Kontakt:
Gefahrguttransport
Der Transport gef?hrlicher G¨¹ter bedarf besonderer Sicherheitsvorkehrungen, die gesetzlich geregelt sind. Gef?hrliche G¨¹ter sind Stoffe und Gegenst?nde, die eine Gefahr f¨¹r Mensch, Tier oder Umwelt darstellen und deren Bef?rderung nur gem?ss ADR (Vorschriften f¨¹r den Transport von Gefahrg¨¹tern auf der Strasse) erlaubt ist. Ein Transport von Gefahrgut im ?V oder per Velo ist grunds?tzlich nicht gestattet. Informationen zum Transport von Gefahrg¨¹tern finden Sie hier.
Kontakt:
Wie Sie sich im Falle einer Evakuierung zu verhalten haben, ist im Film Vorgehen bei Evakuation zusammengefasst.
Kontakt:
Weiterf¨¹hrende Informationen
chevron_right Brand und EvakuierungSGU sorgt f¨¹r gesunde und sichere Arbeitspl?tze an der ETH und ber?t Sie bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Ergonomische Beratung:
Langes Sitzen bei der B¨¹roarbeit, Bildschirm- und Computerarbeit, repetitive Bewegungsabl?ufe und einseitige Belastungen f¨¹hren mitunter zu Verspannungen und Schmerzen am Bewegungsapparat. Kopfweh, Nackenschmerzen oder Schmerzen in den Schultern und Armen sind solche Symptome. Die ?berpr¨¹fung des pers?nlichen Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Anpassungen nach ergonomischen Gesichtspunkten k?nnen dazu beitragen, solche Beschwerden zu verringern oder sogar ganz verschwinden zu lassen. Mit geringf¨¹gigen Ver?nderungen ¨C beispielsweise an der Einstellung der Tischh?he oder dem B¨¹rostuhl ¨C kann eine grosse Wirkung erzielt werden. Mit dem Download?Infoblatt Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz? (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom k?nnen Sie eine erste ?berpr¨¹fung Ihres Bildschirm-Arbeitsplatzes vornehmen und kleine Anpassungen selbstst?ndig durchf¨¹hren.
F¨¹r weitergehende Informationen finden Sie im SGU-Ausbildungsangebot einen Kurs zum Thema ?Ergonomie am Bildschirm-Arbeitsplatz?. Die Experten der Sektion Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz vermitteln in dieser Stunde die Grundlagen der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und erkl?ren, wie Sie gesund und erm¨¹dungsfrei am Bildschirm arbeiten.
Im Einzelfall und bei Bedarf wird eine individuelle Beratung bzw. Arbeitsplatzabkl?rung durchgef¨¹hrt. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn Mitarbeitende unter Beschwerden leiden, die sich durch Anpassung der vorhandenen ergonomischen Bedingungen nicht mindern lassen. Kontaktieren Sie nach R¨¹cksprache mit Ihrer F¨¹hrungskraft SGU - Arbeitsmedizin & Gesundheitsschutz via .
Kontakt:
Mutterschutz
Als werdende Mutter haben Sie und ihr Kind ein Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Wenden Sie sich deshalb bereits bei Planung einer Schwangerschaft, sp?testens jedoch ab Kenntnis der Schwangerschaft an die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU), damit diese fr¨¹hzeitig eine individuelle Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen kann. Eine Risikobeurteilung hat den Zweck, allf?llige gesundheitliche Belastungen f¨¹r Mutter und Kind durch geeignete Schutzmassnahmen auszuschliessen. Die Risikobeurteilung wird auf Wunsch vertraulich durchgef¨¹hrt.
Gesundheitliche Belastungen f¨¹r Mutter und Kind
Das DownloadSGU-Merkblatt zu Schwangerschaft und Stillzei (PDF, 182 KB)vertical_align_bottomt informiert detailliert ¨¹ber die m?glichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken w?hrend Schwangerschaft und Stillzeit. Falls Sie einer solchen Gef?hrdung ausgesetzt sind, wenden Sie sich an die Abteilung SGU. Eine Auflistung der unzul?ssigen Arbeiten finden Sie auch in der externe SeiteMutterschutzbrosch¨¹recall_made des Staatssekretariates f¨¹r Wirtschaft SECO.
Kontakt:
Weiterf¨¹hrende Informationen
chevron_right GesundheitsschutzAllgemeine Hausordnung der ETH Z¨¹rich
Unf?lle
Unf?lle geschehen pl?tzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall n¨¹tzlich. Bei Unf?llen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.
Unfallmeldung
F¨¹r die Meldung eines Unfalls an die SUVA f¨¹llen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter ?Anstellung und Arbeit? aus: Link zum Meldeformular
Bei Unf?llen in Laboren und Werkst?tten wird seitens SGU eine Unfallabkl?rung durchgef¨¹hrt. Bei dieser Ereignisabkl?rung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabkl?rung ist es, ?hnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.
Schadenmanagement an der ETH Z¨¹rich
Die ETH Z¨¹rich verf¨¹gt ¨¹ber eine Sachversicherung, die Sch?den an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Geb?udebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Sch?den bzw. Sch?den an teurem Ger?t, wie der Selbstbehalt von Fr. 500 000.-- vor Augen f¨¹hrt.
F¨¹r kleinere Sachsch?den besteht eine ETH-interne L?sung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu k?nnen. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt betr?gt Fr. 1500.--). Voraussetzung daf¨¹r ist allerdings, dass die Gesch?digten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrl?ssig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorg?ngige Risikoanalyse potentiell gef?hrliche Laborversuche durchgef¨¹hrt oder werden die geltenden Bestimmungen ? ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkbl?tter etc. ? missachtet, kann eine R¨¹ckerstattung verweigert werden.
Schadenereignis
Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance f¨¹r alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Z¨¹rich verbessert werden kann.
Wichtig ist, dass die Abteilung SGU ¨¹ber Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls n?her untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.
Schadensmeldung Sachschaden
Die Meldung von Sachsch?den erfolgt ¨¹ber das DownloadMeldeformular (PDF, 350 KB)vertical_align_bottom. Das Merkblatt ?DownloadSchadenabwicklung (PDF, 94 KB)vertical_align_bottom? enth?lt hierf¨¹r wichtige Informationen f¨¹r den*die Melder*in.
Kontakt:
Beratung bei Bedrohung
Die Sicherheit aller Mitarbeitenden und Studierenden ist ein wichtiges Anliegen der ETH Z¨¹rich. Das Bedrohungsmanagement-Team bietet Ihnen Beratung bei (Be-)Drohung, Stalking oder Gewalt an.
Es ist wichtig, dass Sie Auff?lligkeiten melden, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beobachtung relevant ist ? besser einmal zu viel als zu wenig. Das Bedrohungsmanagement-Team nimmt alle Meldungen ernst und ber?t Sie entsprechend. Jede Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Bedrohung und Gewalt
Das Bedrohungsmanagement-Team besteht aus Mitgliedern von:
- Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU)
- Personal- und Organisationsentwicklung der ETH Z¨¹rich sowie der Psychologischen Beratungsstelle von UZH/ETH
- Akademische Dienste
- Personalabteilung
- Hochschulkommunikation
- Rechtsdienst
Kontakt:
?Verhaltenskodex Respekt?
Die Respekt Kampagne wird in regelm?ssigen Abst?nden ¨¹berarbeitet und neu lanciert. Mit ihr setzt die ETH Z¨¹rich ein klares Zeichen gegen unangemessenes Verhalten wie Diskriminierung, sexuelle Bel?stigung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt an der Hochschule.
Die Kampagne entstand aus der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, der Personalabteilung, der Psychologischen Beratungsstelle der Hochschulen, des Rektorats, des Rechtsdiensts und der Hochschulkommunikation. Die ETH-Angeh?rigen finden unter www.respekt.ethz.ch Hinweise zum Thema und zu den Anlaufstellen. Weitere Informationen: Schweizerische Kriminalpr?vention (SKPPSC)